Busverkehr in der Gaismairallee

Unser 1. Verbesserungsvorschlag


Nach jahrelanger Forderung ist es uns nun endlich gelungen, dass auch die Gaismairallee eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz hat. Jedoch hat sich jetzt sehr schnell gezeigt, dass es hier Optimierungspotenzial gibt. Dementsprechend hat sich GV Julian Mayrhofer, BSc dieser Problematik angenommen und bereits Ergebnisse an das Stadtamt übermittelt, welche mit dem Salzburger Verkehrsverbund und den Linienbetreibern besprochen werden.

Der Optimierungsvorschlag beinhaltet Änderungen im Fahrplan von Montag bis Freitag, wobei die Linie 510 von Radstadt in Richtung Bischofshofen zwischen 6:00 und 18:00 Uhr wieder über die Alte Bundesstraße verkehren soll, da die Linie 520 von Radstadt in Richtung Wagrain einen Stundentakt führt. Dementsprechend treffen die Busse meistens gleichzeitig oder kurz nacheinander an der Haltestelle ein. Somit sollen Fahrgäste in Richtung Bischofshofen künftig in Altenmarkt umsteigen und nur mehr eine Linie über die Gaismairallee fahren. Das selbe Prinzip gilt auch für die Rückfahrt. Hier soll in Altenmarkt ein Umstieg Abhilfe schaffen. Dabei muss von Seiten der Linienbetreiber eine Anschlussgarantie geschaffen werden. Das würde heißen, dass die Linien 510 und 520 jeweils aufeinander warten müssen.

Eine weitere Optimierung gilt für die Linie 521 (Radstadt nach Filzmoos), welche auf der Rückfahrt nur zum Aussteigen über die Gaismairallee fahren muss. Dabei würde durch die Buslenker zuvor gefragt werden, ob jemand an der Haltestelle Lebzelterau aussteigen muss.

Wir hoffen, dass wir mit „Salzburg Verkehr“ und mit dem Linienbetreiber eine rasche Optimierung durchführen können. Neben den fahrplantechnischen Änderungen möchten wir auch alle Bürger daran erinnern, dass  in der Gaismairallee eine 30er-Zone verordnet ist und Kurvenschneiden (insbesondere in der Kurve auf Höhe des Forellencamps) auch nicht gerade Sicherheit schafft. Nur durch ordentliches Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist es möglich, dass die Gaismairallee sicher bleibt, denn Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sicherheitsabstände zum Vorderfahrzeug sollen doch eigentlich selbstverständlich sein. Auch das willkürliche Parken im Bereich des Kindergartens (trotz freier Parkplätze) zählt nicht zum guten „Miteinander“.